Formulare

Die wichtigsten Formulare finden Sie hier zum Herunterladen.

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Wir rufen Sie gerne zurück.

Wie kann ich meine Rechnungen einreichen?

Befolgen Sie bitte folgende Schritte:

Rechnungen kopieren,
scannen oder gut
leserlich fotografieren.

Originalrechnungen an die
Sozialversicherung schicken –
auch online möglich.

Die Leistungsabrechnung
der Sozialversicherung mit
den Rechnungskopien an UNIQA senden oder bequem via myUNIQA App einreichen


Sie erhalten die
Überweisung Ihrer
gedeckten Leistungen.

Wichtig: Rechnungen vorher bitte zuerst bei der Sozialversicherung einreichen.

Wo kann ich meine Rechnungen bei UNIQA einreichen?

Reichen Sie Ihre Rechnungen so ein, wie es für Sie am bequemsten ist.

Sie können auch zu uns kommen:
GA Schlager & Partner - TORI SV GmbH | Westbahnstraße 12 | 4300 St. Valentin

Welche weiteren Dokumente und Informationen werden von mir benötigt?

Zusätzlich zu Ihren Rechnungen benötigen wir noch folgendes:

  • Polizzennummer
  • Patient:innendaten
    Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer
  • Leistungsabrechnung der Sozialversicherung
    ausgenommen bei Sozialversicherungsersatztarifen.
  • Bei Rechnungen von Brillen oder Kontaktlinsen eine Dioptrienanzahl. Bei erstmaligem Bezug auch die ärztliche Verordnung.
  • Bei Privatarztrechnungen die Diagnose bzw. ein Vermerk der durchgeführten Behandlung.

Häufig gestellte Fragen


Auf welches Konto wird die Rückerstattung überwiesen?
Auf jenes Konto, von dem auch die Prämien eingezogen werden. Wenn Sie ein anderes Konto bevorzugen, geben Sie uns bitte IBAN und BIC bekannt.
Werden alle Kosten ersetzt?
Dies hängt von der Behandlung und dem Versicherungsvertrag ab. Die ersetzten Kosten von Sozialversicherung und privater Krankenversicherung betragen jedoch gemeinsam maximal 100%.

Fragen oder Unklarheiten? Wir helfen Ihnen gerne weiter!


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